Kinderkleiderbörse
BALU
Swihol GmbH
Gartenstadtstrasse 6-8
3098 Köniz
1. Die Kinderkleiderbörse BALU verkauft die Artikel in Stellvertretung.
2. Von den verkauften Artikeln erhält der Kunde 35% des Verkaufspreises ausbezahlt; 65% bleiben im Besitz der Börse. Die
Auszahlungen erfolgen nur noch direkt an den Kunden/die Kundin und NUR mit einem gültigen Ausweis inkl. Foto (ID, SwissPass, Führerschein)
Während den Ausverkaufswochen (2x pro Jahr) erhält der Kunde vom Verkaufspreis (50%) noch 35% ausbezahlt.
3. Der Verkaufspreis wird durch das Verkaufspersonal festgelegt.
4. Die Auszahlung an den Kunden ist jederzeit während den Öffnungszeiten möglich (ausser in den Ausverkaufswochen).
5. Bei Guthaben erfolgt keine Benachrichtigung des Kunden.
6. Für alle in den Verkauf genommenen Artikel wird jede Haftung durch die Kinderkleiderbörse BALU abgelehnt.
7. Die Artikel bleiben 2-3 Monate im Laden. Die nicht verkaufte Ware spendet die
Kinderkleiderbörse BALU an sein Kinder-Hilfswerk.
8. Neu werden Body's als Spende angenommen und der Erlös geht an die Kinderkleiderbörse
Artikelannahme:
Wir nehmen Ihre Ware zum Verkauf in sauberem, zusammengelegtem und unbeschädigtem Zustand an.
Defekte oder unsaubere Ware werden aussortiert und ohne Benachrichtigung des Kunden entsorgt!
Sommersaison: Annahme ab Februar für Frühjahr- und Sommerartikel
Wintersaison: Annahme ab August für Herbst- und Winterartikel
Die genauen Daten ersehen Sie auf unserer Home-Page.
Versicherung
Für die zum Kauf angenommene Ware wird keine Versicherung (Diebstahl, Feuer usw.) abgeschlossen.
Mit der Übergabe der Verkaufsartikel an die Kinderkleiderbörse BALU anerkennt der Kunde diese Bestimmungen.
Köniz, Februar 2022